Verwaltungsgericht Braunschweig zur Zwangspensionierung bei Diabetes

 


 

Gericht: Ein Polizist muß komplett sein

Kriminalkommissar ohne Bauchspeicheldrüse zwangspensioniert

Braunschweig (pid). Polizisten können auch gegen ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen zwangspensioniert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und damit die Klage eines Kriminalhauptkommissars gegen die Bezirksregierung Braunschweig abgewiesen. Obwohl der Beamte sich gesundheitlich fit fühlt und gerne arbeiten möchte, muß er dem Urteil zufolge seinen Arbeitsplatz räumen, weil er keine Bauchspeicheldrüse mehr hat und unter Diabetes leidet (Az.: 7 A 7487/97).

Der 59jährige Beamte, der zuletzt den zentralen Kriminaldienst bei einer Polizeiinspektion geleitet hatte, war im Anschluß an die Entfernung der Bauchspeicheldrüse an Diabetes mellitus erkrankt. Daraufhin wurde er aufgrund eines polizeiärztlichen Gutachtens für dienstunfähig erklärt und aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Der Polizist legte dagegen Widerspruch ein. Sein Gesundheitszustand habe sich gebessert. Er fühle sich den Anforderungen des Alltags gewachsen und könne seine Dienstpflichten vollständig erfüllen. Im übrigen sei er bereit, einen Alternativposten zu übernehmen, der vorwiegend Schreibtischarbeit erfordere.

Als die Bezirksregierung bei ihrer Haltung blieb, zog der Beamte vor Gericht. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg. Polizisten seien nur diensttauglich, wenn ihre körperliche, geistige und seelische Belastbarkeit auch den körperlichen Einsatz gegen Rechtsbrecher, die Anwendung unmittelbaren Zwanges und den Gebrauch von Schußwaffen zulasse, argumentierten die Richter. Jeder Polizist müsse bei Bedarf auch sofort im Außendienst eingesetzt werden können. Ohne Bauchspeicheldrüse und mit Diabetes sei dies nicht möglich.

Der Polizist, der diese Entscheidung nicht hinnehmen möchte, hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt.

Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung, 03.02.1999 

 

 
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