Diabetes News, 17.11.2006 

AOK-Versicherte erhalten weiterhin kurzwirksames Analoginsulin

Rabattvertrag mit Hersteller Lilly

Diabetiker, die bei der AOK versichert sind, können von ihrem Arzt weiterhin Analoginsulin des Herstellers Lilly ohne Mehrkosten verordnet bekommen. Die 16 AOKs haben mit dem Pharmaunternehmen einen Rabattvertrag geschlossen. Dadurch sind dessen Insulinanaloga nicht teurer als Humaninsulin. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen die Krankenkassen Analoginsulina nur dann bezahlen, wenn die Therapiekosten nicht höher sind als eine Behandlung mit Humaninsulin.

Der AOK-Rabattvertrag schließt die Lilly-Produke "Humalog" und Humalog Mix" ein. "Die Preise für diese Produkte liegen eigentlich rund 30 Prozent über denen für Humaninsulin", erläutert Norbert Schleert, Leiter der Abteilung Arzneimittel beim AOK-Bundesverband. "Die Differenz erstattet Lilly jetzt den AOKs. Die Lilly Deutschland GmbH ist das erste Unternehmen, mit dem die AOKs einen umfassenden Rabattvertrag für Analoginsulin ausgehandelt haben.

Auch Reimporteure senken die Preise

Anfang November hat bereits der Arzneimittel-Reimporteur Eurim Pharm nach Verhandlungen mit der AOK und anderen Krankenkassen den Preis für Analoginsulin gesenkt, damit Ärzte die Produkte weiter ohne Mehrkosten für die Patienten verschreiben können. Reimporteur Kohl Pharma zieht zum 1. Dezember 2006 nach.

Beim Insulin zur Therapie bei Diabetes wird zwischen Human- und Analoginsulin unterschieden. Humaninsulin entspricht dem Wirkstoff, der im Stoffwechsel des Menschen vorkommt. Die Analoginsuline sind dem menschlichen Insulin sehr ähnlich, werden aber in ihrer Zusammensetzung leicht verändert, damit sie schneller wirken können.

Mehrkosten nicht gerechtfertigt

Die Therapie mit Analoginsulin ist allerdings sehr viel teurer als mit Humaninsulin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, zu untersuchen, ob die Mehrkosten durch therapeutischen Zusatznutzen gerechtfertigt sind. Das IQWiG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das angestrebte Behandlungsziel einer guten medizinischen Versorgung von Typ-2-Diabetikern mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig erreicht wird.

Der GBA, das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, hat deshalb im September entschieden, dass kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden darf, wenn die Kosten nicht über denen der Therapie mit Humaninsulin liegen. Ausnahmen gelten nur dann

  • wenn ein Patient allergisch auf Humaninsulin reagiert,
  • wenn bei Patienten, trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, die mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt, und
  • wenn bei Patienten aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.

Mehr Informationen zur Analoginsulin-Entscheidung (Website des G-BA)


Stichwort: Arzneimittel-Reimporte

Bei den Reimporten handelt es sich um Medikamente, die in Deutschland für den Auslandsmarkt hergestellt und dort deutlich preisgünstiger angeboten werden. Reimporteure machen sich die Preisunterschiede zunutze. Sie kaufen Arzneimittel im Ausland, versehen sie mit deutschen Beipackzetteln und bieten sie über deutsche Apotheken preisgünstiger an.
Reimporteure haben im ersten Halbjahr 2006 gut verdient. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) haben die vier größten Reimporteure 662 Millionen Euro mit den gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt. Die Umsatzzuwächse lagen zwischen 10,5 und 130 Prozent. 

Quelle: AOK Bundesverband

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Kampf für Insulin-Analoga


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