Diabetes News, 19.11.2003 

Zuzahlungen jetzt auch für Diabetes - Hilfsmittel

Ab 1. Januar 2004 ändern sich für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsregelungen. Auch für Diabetes-Hilfsmittel wie Blutzucker-Messgeräte, Insulinpumpen, Spritzen, Kanülen, Katheter und Lanzetten sind Zuzahlungen zu entrichten.

Wie hoch sind die Zuzahlungen?

Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Kassen-Preis der einzelnen Packung. Die Zuzahlung beträgt je Packung 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Das bedeutet im Einzelnen:

 

 

 

 

 

Preis je Packung

Zuzahlung

 

 

bis 5 €

Preis der Packung

 

 

5 € bis 50 €

5 €

 

 

50 € bis 100 €

10 % des Preises der Packung

 

 

ab 100 €

10 €

 

 

 

 

 

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (Spritzen, Kanülen, Katheter usw.) wird die Zuzahlung nicht für jede einzelne Packung berechnet, sondern von der Preissumme sämtlicher Packungen aller Verbrauchshilfsmittel eines Monatsbedarfes. Die Zuzahlung für alle Verbrauchshilfsmittel zusammen beträgt also höchstens 10 € je Monatsbedarf. (Gesondertes Rezept verwenden, Anzahl der Monate eintragen)

Achtung: Für Teststreifen werden keine Zuzahlungen erhoben.

Befreiung von den Zuzahlungen

Zuzahlungsbefreiungen aus dem Jahr 2003 haben keine Gültigkeit mehr. Bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze stellt die Krankenkasse für das laufende Jahr eine Zuzahlungsbefreiung aus. Dazu muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse alle Zuzahlungsquittungen vorlegen. Die schriftliche Zuzahlungsbefreiung ist der Nachweis dafür, dass der Patient im laufenden Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen entrichten muss.



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