dpa / news aktuell - ots, 21.09.2003 

Bewerbungsproblem Diabetes

Zuckerkrankheit muss nicht offenbart werden

Baierbrunn (ots) - Stellenbewerber mit Diabetes müssen ihre Erkrankung nicht von sich aus offenbaren. Darauf weist die Apothekenzeitschrift "Diabetiker Ratgeber" hin. Eine ausdrückliche Nachfrage bei der Einstellung durch den Arbeitgeber muss aber wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Diabetologe und Ärztliche Leiter des Arbeitsmedizinischen Zentrums Köln, Dr. Kurt Rinnert, beklagt, dass Zulassungsvorschriften für viele Tätigkeitsbereiche veraltet sind. Sie stammen aus Zeiten, in denen die heute übliche intensive Therapie noch gar nicht möglich war. Rinnert und andere Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft bemühen sich nun um eine zeitgemäße Anpassung. Arbeitgeber gehen kaum Risiken ein, wenn sie einen Diabetiker einstellen: Es gibt keinen Beleg dafür, dass Zuckerkranke mehr Krankheitstage in Anspruch nehmen oder häufiger verunglücken als Nichtdiabetiker.

Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 9/2003 liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

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