dpa / news aktuell - ots, 21.09.2003 Bewerbungsproblem DiabetesZuckerkrankheit muss nicht offenbart werdenBaierbrunn (ots) - Stellenbewerber mit Diabetes müssen ihre Erkrankung
nicht von sich aus offenbaren. Darauf weist die Apothekenzeitschrift "Diabetiker Ratgeber" hin. Eine
ausdrückliche Nachfrage bei der Einstellung durch den Arbeitgeber muss aber wahrheitsgemäß beantwortet
werden. Der Diabetologe und Ärztliche Leiter des Arbeitsmedizinischen Zentrums Köln, Dr. Kurt Rinnert,
beklagt, dass Zulassungsvorschriften für viele Tätigkeitsbereiche veraltet sind. Sie stammen aus Zeiten,
in denen die heute übliche intensive Therapie noch gar nicht möglich war. Rinnert und andere Experten
der Deutschen Diabetes Gesellschaft bemühen sich nun um eine zeitgemäße Anpassung. Arbeitgeber
gehen kaum Risiken ein, wenn sie einen Diabetiker einstellen: Es gibt keinen Beleg dafür, dass Zuckerkranke
mehr Krankheitstage in Anspruch nehmen oder häufiger verunglücken als Nichtdiabetiker.
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