heise online, 26.09.2001 

Verbot von Internet-Apotheken soll fallen

Angesichts des Milliarden-Defizits der Kassen will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach einem Bericht der Berliner Zeitung das Versandverbot für Arzneimittel abschaffen und damit den kostengünstigen Internethandel ermöglichen. "Es ist keine Frage des Ob, sondern des Wie", sagte Schmidts Staatssekretär Klaus Theo Schröder dem Blatt. Voraussetzung sei aber, dass die Arzneimittelsicherheit beim elektronischen Handel gewährleistet werde.

"Daher stellen wir uns vor, dass der Versandhandel ein herkömmliches Apothekengeschäft ergänzt", sagte Schröder. Somit werde gewährleistet, dass ausgebildete Apotheker zur Verfügung stünden, die am Telefon die Fragen der Patienten beantworten könnten. Reine Internet-Apotheken nach dem Vorbild des umstrittenen Online-Händler DocMorris lehnt das Ministerium als "Rosinenpickerei" ab. "Wir wollen den Internethandel als Ergänzung des in Deutschland bestehenden Vollsortimentsystems", sagt der Staatssekretär.

Das Versandhandelsverbot für Arzneimittel war 1998 eingeführt worden. Verfechter sind vor allem die Apotheker, die um ihr Monopol bei der Medikamentenversorgung bangen. Zuletzt hatte sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Mitte September auf ihrem Verbandstag strikt gegen eine Aufhebung des Verbotes ausgesprochen. Die Apotheker argumentieren mit dem Verbraucherschutz. Nur bei einer Beratung vor Ort könne der Patient richtig über die Medikamente informiert werden. Das bezweifelt Schröder jedoch. Er forderte die Apotheker auf, ihre Haltung zu überdenken. Die Krankenkassen sind dagegen sehr an dem Internethandel interessiert. Sie gehen davon aus, dass die Krankenkassen bis zu 1,5 Milliarden Mark einsparen könnten; die Beratungs- und Kontrollfunktion der Apotheker ließen sich nach Ansicht der Kassen online ebenso gut erfüllen wie im klassischen Arzneihandel. Die juristische Auseinandersetzung um die Internet-Apotheken in Deutschland hat das Landgericht Frankfurt vor kurzem dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. (jk/c't)

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