Diabetes News, 11.11.2006 

Gute Nachrichten für Typ 2–Diabetiker

Ab dem 01.11.2006 können die kurzwirksamen Insulinanaloga wieder auf Kassenrezept verordnet werden.
BKK Gesundheit ermöglicht eine optimale Versorgung

Nach einem am 28.09.2006 in Kraft getretenen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen) dürfen die Krankenkassen für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 nur noch die Kosten für kurzwirksame Humaninsuline übernehmen.

Der medizinische Zusatznutzen kurzwirksamer Insulinanaloga konnte wissenschaftlich bisher nicht bewiesen werden. Aufgrund dieser Rechtsänderung können die Krankenkassen die Kosten für Analoginsuline nur noch übernehmen, wenn diese nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin. Unter die geltenden Ausnahmeregelungen fallen nur ganz wenig Patienten.

Um den Versicherten der BKK Gesundheit eine optimale Versorgung zu ermöglichen, hat die BKK Gesundheit mit drei Pharmaherstellern Rabattverträge abgeschlossen:
Produkte und Hersteller

  • Humalog Mix und Humalog von Lilly Pharma
  • Apidra von Sanofi-Aventis
  • NovoMix und NovoRapid von Novo Nordisk 

Die in der Auflistung genannten Insulinanaloga können die Ärzte ab dem 01.11.2006 wieder auf Kassenrezept verordnen. Die Ärzte werden schnellstmöglich über die Rabattvereinbarungen informiert.
Hotline

Sie erreichen uns unter 07433 / 99 96 214 montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr (0,06 Euro pro Anruf vom Festnetz/Telekom). Wir beraten Sie auch gerne telefonisch zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1! Rufen Sie einfach an!
E-Mail-Service

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch direkt per E-Mail. Senden Sie einfach eine E-Mail an unser Team DMP - dmp@bkkgesundheit.de


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