|
dpa / news aktuell - ots, 28.01.2005
Blutzuckerteststreifen weiterhin von Zuzahlungen befreit
Eschborn (ots) - Durch die Gesundheitsreform hat sich für Diabetiker
nichts geändert. Das heißt, in aller Regel gelten sie weiterhin als chronisch krank, und sie bekommen
nach wie vor die ihnen zustehende Zahl von Blutzuckerteststreifen verordnet. Auf Teststreifen zahlt man nach den
derzeitigen Regeln auch künftig keine Rezeptgebühr, schreibt die »Neue Apotheken Jllustrierte«
in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar.
Spritzen und Kanülen zählen jedoch zu den so genannten »Hilfsmitteln zum Verbrauch«, auf
die eine Zuzahlung von 10 Prozent des Verkaufspreises je Packung von Seiten des Patienten zu leisten ist, höchstens
jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf.
So viele Teststreifen zahlt die Krankenkasse pro Quartal: Typ 2 Diabetiker, die mit Tabletten und
Diät behandelt werden, erhalten maximal 50 Teststreifen. Insulinpflichtige maximal 200 Stück und Patienten,
die im Rahmen einer intensivierten konventionellen Therapie (ICT) den Insulinbedarf selbstständig anpassen,
erhalten 400 Streifen. Typ 1 Diabetiker, die mit konventioneller Insulintherapie behandelt werden, erhalten maximal
200 Stück und jene mit ICT oder Insulinpumpe bis zu 600 Stück pro Quartal.
Die »Neue Apotheken Jllustrierte« liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an
Kunden abgegeben.
Außerdem lesen Sie in diesem Heft: Das schaffe ich auch! Wege zum Normalgewicht +++ Erinnerungen
– warum man manches vergisst und manches nicht +++ Sicher auf Eis und Schnee.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
Neue Apotheken Jllustrierte
Apothekerin Isabel Sievers
Tel.: 06196 928-317
Fax: 06196 928-320
E-Mail: redaktion@nai.de
Auch im Internet: http://www.nai.de
Copyright © 2005 dpa / news aktuell
|
|