Hannoversche Allgemeine Zeitung, 14.01.2002 Wechsel der Krankenkasse jetzt einfacherEntscheidung gilt aber 18 Monate / Große Beitragsunterschiede / Sonderkündigungsrecht bei ErhöhungEin Wechsel der Krankenkasse kann immer noch viel Geld sparen: Die Beiträge unterscheiden sich um mehrere hundert Büro im Jahr. Doch wer auf bestimmte Sonderleistungen Wert legt, sollte nicht nur aufs Geld schauen. Zur Wahl stehen mehr als 200 für die Allgemeinheit geöffnete Krankenkassen. Weitere 300 sind den Mitarbeitern bestimmter Betriebe vorbehalten. Die Kassen sind eigentlich gleich - bis auf einige Feinheiten: Identisch ist bei allen das vorgeschriebene Leistungspaket, das rund 95 Prozent des Gesamtangebots jeder Krankenkasse ausmacht. Daneben dürfen die Kassen bestimmte Zusatzleistungen anbieten. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest" in ihrer Januar-Ausgabe hin. So bezahlen manche Kassen Versicherten eine Haushaltshilfe, wenn zum Beispiel eine Mutter mit kleinen Kindern ins Krankenhaus muss und in dieser Zeit die Familie nicht selbst versorgen kann. Die Unterschiede sind hier erheblich: Die BKK Verkehrsbau Union kommt nur zwei Wochen lang für eine Haushaltshilfe auf, während die AOK Baden-Württemberg die Kosten für 52 Wochen je Krankheitsfall übernimmt. Bei den üblichen Dienstleistungen im Gesundheitswesen unterscheiden
sich die Kassen nicht in ihren Leistungen. Beträchtlich sind allerdings die Unterschiedein den Beitragssätzen. Ein weiteres Experimentierfeld, auf dem sich die Krankenkassen im Wettbewerb profilieren können, sind die so genannten Modellprojekte. Die Krankenkassen erproben hier verbesserte medizinische Leistungen für ihre Versicherten oder entwickeln neue Ideen für die Organisation der Patientenversorgung. Interessante Projekte gibt es vor allem für Menschen, die an einer weit verbreiteten chronischen Krankheit wie Diabetes oder Asthma leiden. Manche Kassen bieten aber auch Modellprojekte zu speziellen Behandlungsverfahren wie Akupunktur oder Naturheilverfahren an. Der Wechsel von einer zur anderen Kasse ist seit Jahresanfang auch für Pflichtversicherte noch leichter. Pflichtversichert sind vor allem Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 3375 Euro, das entspricht einem Jahres-bruttogehalt von 40 500 Euro. Sie können jetzt, ebenso wie freiwillig Versicherte, zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihrer bisherigen Kasse „Tschüs" sagen und in einer anderen Kasse Mitglied werden. An diese Wahl sind die Kunden dann für mindestens 18 Monate gebunden. Erhöht die Kasse allerdings in dieser Zeit ihren Beitragssatz, dann kommen sie mit Hilfe eines Sonderkündigungsrechts schon früher aus dem Vertrag heraus. Anders als private Versicherungsgesellschaften dürfen gesetzliche Kassen keinen Antragsteller ablehnen. Auch ältere Menschen oder Patienten mit chronischen Krankheiten können also problemlos die Kasse wechseln. Auch wer zu einer günstigeren Kasse wechselt, muss keine Angst vor schlechterer Versorgung haben. Denn die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten in „ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße" mit den medizinisch notwendigen Gesundheitsleistungen zu versorgen. Die Versicherten können jeden niedergelassenen Arzt aufsuchen, der eine Kassenzulassung hat, und sich in jedem Krankenhaus behandeln lassen, das einen Vertrag mit den Kassen hat - und das sind alle mit Ausnahme der reinen Privatkliniken, ftd
Wer nach der für ihn günstigsten Krankenkasse sucht,
kann auch das Internet nutzen. Einen guten Überblick über die Beitragssätze gibt es zum Beispiel
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