dpa / news aktuell - ots, 16.01.2002 Sonntagsverkäufe auch für Apotheken Eschborn (ots) - Apotheker dürfen sich ab sofort auch an regionalen verkaufsoffenen
Sonntagen beteiligen. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit einer Verfassungsbeschwerde
hatte sich eine Apothekerin gegen das letztinstanzliche Urteil des Landesberufsgerichts für Apotheker in Karlsruhe
gewandt, mit dem sie zu einer Geldbuße von DM 1000.- verurteilt worden war. Das Gericht hatte ihr vorgeworfen,
ihre Apotheke unter Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz an einem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet zu
haben. Aus gesundheitspolitischen Gründen, zum Schutz der Mitarbeiter in Apotheken und des Systems der Dienstbereitschaft
von Apotheken rund um die Uhr hatte
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dpa / news aktuell - ots, 16.01.2002 Apotheken dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen öffnenApothekerkammer Nordrhein begrüßt Verfassungsurteil Düsseldorf (ots) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Apotheken
an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen dürfen, wird von der Apothekerkammer Nordrhein begrüßt.
Damit sei Rechtssicherheit eingekehrt, erklärte ein Sprecher der Kammer am Mittwoch in Düsseldorf. Die
Apothekerkammer Nordrhein habe in den vergangenen Jahren bereits die Öffnung von Apotheken an verkaufsoffenen
Sonntagen geduldet. Den Apothekerinnen und Apothekern im Kammerbereich sei es überlassen worden, ihre Apotheken
an diesen Tagen für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die Apothekendienstleistungen sollten, so die Kammer,
an verkaufsoffenen Sonntagen allen Kunden zugänglich gemacht werden können. Unabhängig von dieser
Regelung sei der durch die Kammer organisierte Notdienst der Apotheken.
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