dpa / news aktuell - ots, 18.12.2003 Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterstützt Vertragspolitik der Innungskrankenkassen Bergisch Gladbach (ots) - Der IKK-Bundesverband begrüßt
die Entscheidung des EuGH, die für Rechtssicherheit in dem 3-jährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen
Apothekenverband e.V. und der niederländischen Versandapotheke 0800 DocMorris NV sorgt. Für die Innungskrankenkassen
ist dieses Urteil auch eine Bestätigung der eigenen Vertragspolitik. Denn mit einer bundesweit agierenden
Versandhandelsapotheke wurde schon im Sommer des Jahres ein Vertrag abgeschlossen, der es den IKK-Versicherten
ermöglicht, auf dem vom Gesetz geforderten hohen Qualitätsniveau zu Hause preiswerte Hilfsmittel zur
Diabetikerversorgung zu erhalten. "Weitere Verträge zur preiswerten Versorgung unserer Versicherten sind
in Vorbereitung", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK- Bundesverbandes. "Wir sehen uns durch
die EuGH-Rechtsprechung im Interesse der IKK-Versicherten in unserer Vertragspolitik bestätigt. Denn durch
die Versorgung mit Versandapotheken erhalten die Versicherten schnell und preiswert qualitätsgesicherte, hochwertige
Produkte."
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