heise online, 10.08.2001 

Streit um Internet-Apotheke vor Europäischem Gerichtshof

Der Streit um den grenzüberschreitenden Medikamenten-Vertrieb per Internet wird den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Das Landgericht Frankfurt hat das Rechtsproblem am Freitag dem höchsten europäischen Gericht zur Klärung vorgelegt. Das Verfahren um eine Klage des Deutschen Apotheker-Verbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris hat das Landgericht bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt. Nach Klärung der offenen Rechtsfragen wird das so genannte Hauptsacheverfahren gegen DocMorris vor dem Frankfurter Gericht wieder aufgenommen und entschieden. Damit ist jedoch nach Mitteilung des Gerichts erst gegen Ende des nächsten Jahres zu rechnen.

Der Fragenkatalog des Landgerichts an den Europäischen Gerichtshof betrifft Rechtsprobleme, die sich aus dem Konflikt zwischen innerstaatlichen Regelungen nach dem deutschen Arzneimittelgesetz sowie dem Heilmittelwerbegesetz und dem grundsätzlich garantierten gesamteuropräischen freien Warenverkehr ergeben. Nach innerdeutscher Rechtslage ist Versandhandel mit Medikamenten derzeit noch bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle verboten, ebenso auch die Werbung für derartige Vertriebsformen. Insgesamt soll der Gerichtshof nach dem Beschluss des Landgerichts die Frage klären, ob ein nationales Verbot von grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft verstößt.

Vor diesem ersten deutschen Hauptsacheverfahren um die Internet-Apotheke war in mehreren Eilverfahren in erster und zweiter Instanz gegen DocMorris entschieden worden, zuletzt mit einer rechtskräftigen vorläufigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Im Hauptsacheverfahren ist das Landgericht jedoch nicht an die Vorentscheidungen in den Eilverfahren gebunden. Die Prozessvertreter von DocMorris hatten in den Eilverfahren bereits angedeutet, dass sie sich vom Europäischen Gerichtshof eine positivere Einstellung zu der neuen Vertriebsform über das Internet versprechen. "Wir haben keinen Zweifel, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird", sagt Jens Apermann, Marketingdirektor 0800DocMorris, nun als Reaktion auf den Beschluss des Frankfurter Gerichts. "Das Recht des europäischen Verbrauchers auf freie Wahl seiner Apotheke wird auch in Deutschland gelten. Wir sehen es im Interesse des Verbrauchers als geboten an, den Versandhandel in sicherer und behördlich kontrollierter Form europaweit zuzulassen – unabhängig von finanziellen Interessen nationaler Apothekerverbände."

Das derzeit für deutsche Kunden verbotene Angebot der Internet-Apotheke umfasst nach Angaben von DocMorris rund 2.000 teils verschreibungspflichtige, teils rezeptfreie Medikamente. Dazu gehören auch Präparate, die in Deutschland nicht zugelassen sind, aber in den Niederlanden oder anderen europäischen Ländern. Bestellt wird über das Internet, wobei im Falle von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein gültiges Rezept an DocMorris übermittelt werden muss. Die Medikamente werden dann von Kurierdiensten ausgeliefert. Das Angebot von DocMorris war für deutsche Kunden ungewöhnlich preisgünstig, weil die niederländische Apotheke nicht an deutsche Festpreisregelungen für Medikamente gebunden ist.

In letzter Zeit hatten auch die Pharma-Unternehmen versucht, durch Nicht-Belieferung der Internet-Apotheke das Wasser abzugraben. Die Politik ist inzwischen jedoch zerstritten, ob der Medikamenten-Handel im Internet nicht zugelassen werden sollte. Das Bundesgesundheitsministerium will unter Umständen die Internet-Apotheken legalisieren, während einzelne Länderminister sich gegen solche Vorhaben ausgesprochen haben. (jk/c't)


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